Aufbau Nummernschild

Kfz-Kennzeichen: Aufbau und Bedeutung der Nummernschilder

Die Kfz-Kennzeichen, häufig auch Nummernschilder genannt, sorgen dafür, dass Behörden die Autos voneinander unterscheiden können. Jeder, der mit seinem Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße fahren möchte, muss das Autokennzeichen am Kraftfahrzeug und am eventuellen Anhänger befestigen. Gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung ist das Nummernschild der Beleg, dass Sie für den Straßenverkehr zugelassen sind.

In Deutschland bestehen die Schilder aus maximal acht Zeichen in einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Wir erklären Ihnen, wie die Autokennzeichen in Deutschland aufgebaut sind und wie Sie diese verstehen.

 

Aufbau der Nummernschilder

Die deutschen Kfz-Zeichen sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Die Zugehörigkeit zur EU erkennt man am linken blauen Band, auf dem die zwölf gelben Sterne der europäischen Flagge sowie der Ländercode in Großbuchstaben abgebildet sind.

Die deutschen Nummernschilder bestehen aus zwei Teilen. Die Unterscheidungszeichen haben einen bis drei Buchstaben, die Erkennungsnummer einen oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Zusammen sind es maximal acht Zeichen, Saisonkennzeichen haben maximal sieben. Zwischen den beiden Nummern befinden sich die Prüfplaketten und das Siegel der Zulassungsbehörde.

Die Unterscheidungszeichen

Wie bereits erwähnt bestehen die Unterscheidungszeichen aus einem, zwei oder drei Buchstaben. Bei einem „normalen“ Kfz stehen diese für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, in der das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Manche Kombinationen stehen auch für Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, dem THW, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps sowie weiteren Verwaltungen und bevorrechtigten internationalen Organisationen. Das Bundesverkehrsministerium legt die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke fest oder hebt diese auf. Die Kombinationen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Dazu später mehr.

Stempelplaketten für die Zulassungsbehörden

Unter der Prüfplakette befindet sich Plakette der Zulassungsbehörde mit dem Dienstsiegel des entsprechenden Stadt- oder Landkreis. Ungefähr zur gleichen Zeit wie die Einführung der Euro-Kennzeichen wurden auch die Stempelplaketten verändert. Waren diese zuvor grau oder weiß, haben sie nun ein größeres und mehrfarbiges „Sortiment“. Auf der Plakette sind das Wappen und der Name des Bundeslandes oder Freistaats zu sehen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Außerdem steht da der Name der Zulassungsstelle.

Prüfplaketten auf dem Autokennzeichen

Auf dem hinteren Kennzeichen befindet sich nach den Unterscheidungszeichen eine runde Plakette. Sie zeigt die Frist zur Anmeldung der nächsten Hauptuntersuchung an, weshalb sie häufig auch nur TÜV-Plakette genannt wird. Diese Aufkleber werden  beim Abziehen zerstört, weshalb es schwierig ist, diese zu Verfälschen.

1974 erweiterten die Behörden das Farbschema von vier auf sechs Farben. Bis heute wiederholt sich der Rhythmus mit den jährlich wechselnden Farben im 6-Jahres-Takt. So ist schon von weitem erkennbar, ob die Plakette abgelaufen ist. Wie bei einer Uhr ist der Kreis in zwölf schwarze Segmente eingeteilt. Darin ist das Datum der fälligen Untersuchung abzulesen.

Von Zufall bis Unterhaltungswert: die Erkennungsnummer

Die Erkennungsnummer auf dem Nummernschild beginnt mit einem oder zwei Großbuchstaben (ausgenommen Ä, Ö und Ü). Anschließend gibt es eine bis vier Ziffern ohne einer führenden Null. Da es bei Behörden-Fahrzeugen keine Buchstabenkennung gibt, haben diese bis zu sechs Zahlen. Manche der theoretisch 7.019.298 Kombinationen sind nicht erlaubt. Sie sind als unerwünschte Erkennungsnummern gesperrt, da sie gegen „die guten Sitten“ verstoßen.

Meist werden die Erkennungsnummern der Reihe nach vergeben. Manche Fahrzeughalter wünschen aber auch besondere Kennzeichen. Dabei handelt es sich meist um persönliche Angaben wie den Initialen und einem Geburts- oder Hochzeitsdatum. Gelegentlich gibt es aber auch Kombinationen mit einem gewissen Unterhaltungswert.

 

Diese Nummernschilder sind nicht erlaubt

Laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind ein paar Unterscheidungs- und Erkennungszeichen und Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, unzulässig und somit gesperrt. Meist sind dies „Nazi-Codes“, bzw. Abkürzungen, die an das NS-Regime erinnern. Bundesweit gilt das für SA (Sturmabteilung), HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager) und SS (Schutzstaffel).

Es gibt auch regionale Unterschiede bei der Vergabe der Wunschkennzeichen. So verzichtet zum Beispiel Düsseldorf auf IS (islamischer Staat), das Nürnberger Land NS und NSU und der Kreis Dithmarschen auf HEIL. Der Landkreis Schwandorf gibt seit der Wiedereinführung des Unterscheidungszeichens BUL die Kombination BULLE nicht mehr aus – Aachen vergibt im Gegenzug dennoch weiterhin ACAB (All Cops are Bastards). Seit 2010 vergibt Brandenburg keine Kennzeichen neu, die man mit Adolf Hitler, dem Hitlergruß oder anderen rechtsextremen Symbolen assoziiert, also zum Beispiel AH, 88, 18, 1888, etc.

 


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