Seit Juli 2017 sind Plastiktüten in Supermärkten und anderen Geschäften kostenpflichtig. Damit soll der Verbrauch dieser Tüten gesenkt und das Umweltbewusstsein gestärkt werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, wodurch sich der Verbrauch der Kunststofftaschen senken soll. Doch was steckt eigentlich hinter der Plastiktüten-Verordnung?
Gesetzlicher Hintergrund zur Plastiktüten-Verordnung
Es dauert bis zu 500 Jahren, bis Plastiktüten vollständig zerfallen. Ziemlich lange. Gemeinsam mit weiteren Plaste-Abfällen verschmutzen sie die Meere der Welt und schaden so Fischen und anderen Meeresbewohnern. Partikel davon nehmen Menschen über die Nahrung auf, wodurch auch unsere Gesundheit beeinträchtigt wird. Sogar an der Arktis soll bereits Plastikmüll gesichtet worden sein.
Der jährliche Verbrauch von Kunststofftaschen liegt bei etwa einer Billion. Nach der Einführung einer Gebühr sank der Pro-Kopf-Verbrauch in Ländern wir Finnland und Irland sehr stark, weshalb die EU Richtlinien zu einer Plastiktüten-Verordnung zusammenschrieb.
Jeder Deutsche verbraucht laut dem Umweltbundesamt etwa 70 Tüten im Jahr. Da wir damit unter dem EU-Durchschnitt liegen, haben wir das erste Ziel bereits erreicht. Zur langfristigen Senkung des Verbrauchs auf die 40 Tüten haben das Bundesumweltministerium und der Handel eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Ziele der Plastiktütenverordnung
Grundlage ist die „Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen“. Laut dieser Verordnung sollen die Mitgliedsstaaten deutlich weniger Plastetüten nutzen. Bis Ende 2019 soll sich der Pro-Kopf-Verbrauch auf 90, bis Ende 2025 auf 40 Stück reduzieren.
(Vermeintlich) biologisch abbaubaren und kompostierbaren Plastetüten sollen außerdem gekennzeichnet werden. Generell möchte die EU mit ihren Richtlinien auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung bezwecken. So sollen den Menschen negative Umweltauswirkungen durch den hohen Verbrauch der Plastesäcke bewusst sein.
Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen
Maßnahmen zur Zielsetzung bei der Plastiktüten-Verordnung schrieb die Europäische Union nicht direkt vor. Ein Beispiel war dabei die kostenpflichtige Abgabe leichter Kunststofftragetaschen – mit einem „angemessenen Entgelt“. Aber auch bestimmte Steuern oder ein Tragetaschenverbot können Konsequenzen aus der Plastiktüten-Verordnung sein. Mit einem solchen Plastiktütenverbot war in Deutschland jedoch von Anfang an nicht zu rechnen.
Die Richtlinien gelten für alle Kunststofftragetaschen – egal, ob mit oder ohne Tragegriff – die in den Geschäften erhältlich sind. Dünne Tüten, die Sie vom Gemüsehändler kennen, dauerhafte Einkaufstaschen und Tiefkühltragetaschen sind von der Plastiktüten-Verordnung ausgenommen.
Was ändert sich durch die Plastiktüten-Verordnung?
Besonders die leichten Plastetüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikron sollen reduziert werden. Das soll hier mit der Einführung der Gebühren für die Tüten erreicht werden. Umweltschädliche Materialien sollen bei der Herstellung vermieden werden.
Plastiktütenverbote in anderen Ländern
Seit 2016 gibt es in Frankreich übrigens ein Plastiktütenverbot, in Italien seit 2011. Sie betreffen Kunststoff-Taschen, die nicht biologisch abbaubar sind. Auch außerhalb von Europa gibt es schon solche Verbote. So zum Beispiel in China, Kenia, Bangladesch, dem US-Bundesstaat Hawaii, im australischen Bundesstaat South Australia und auch in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi.
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