Bier und Brezn

Was ist das Reinheitsgebot und was bedeutet es?

Das erste Mal erwähnte der bayrische Landtagsabgeordnete Hans Rauch den Begriff „Reinheitsgebot“ am 4. März 1918. Er erklärte: „Wir halten fest am Reinheitsgebot, weil wir der Tradition treu bleiben.“ Es handelt sich dabei um die Beschränkung auf vier ausschließliche Rohstoffe beim Bierbrauen. Auch außerhalb Bayerns setzte sich der Begriff schnell durch. Aber warum ist es wichtig, dass das Bier in Ihrem Bierkrug auch wirklich „rein“ ist? Und wann entstand das Reinheitsgebot? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Einblicke in die Geschichte: Wer hat das Reinheitsgebot erfunden?

Das heute bekannte Reinheitsgebot war nicht der erste Versuch, die Bierproduktion zu regeln. Über mehrere Jahrhunderte hinweg entwickelten sich Gesetze und Regularien, mit denen die jeweiligen Obrigkeiten die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und preiswertem Bier zu versorgen, da dieses in Bayern schon damals den Charakter eines Grundnahrungsmittels hatte.

Mittelalterliche Brauordnungen

Im Mittelalter erließen Stadträte, Landesherren oder Zünfte einige Brauordnungen. Die meisten davon entsprachen allerdings nicht den heutigen Vorstellungen über das Reinheitsgebot und sind nicht mehr erhalten.

Am 21. Juni 1156 verlieh Friedrich Barbarossa der Stadt Augsburg das Stadtrecht. In der Rechtsverordnung erwähnte er auch die Bierqualität. Im ältesten deutschen Stadtrecht, dem Justitia Civitatos Augustensi, heißt es: „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden.“

Aufgrund einer Hungersnot erließen die Obersten in Nürnberg 1303, dass die Brauer nur Gerste verwenden dürfen und kein anderes Getreide. Dies entschied 1319 auch Philipp von Rathsamhausen, damaliger Fürstbischof von Hochstifts Eichstätt. Und auch in München entschied die Stadt 1447, dass die Hersteller zum Brauen nur Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfen.

Erste konkrete Festlegung der Rohstoffe

Herzog Albrecht IV verfügte am 30. November 1487, dass die Bierbrauereien nur Wasser, Malz und Hopfen bei der Herstellung von Bier nutzen dürften. Auch Herzog Georg der Reiche, der zu dieser Zeit das Teilherzogtum Niederbayern regierte, hielt diese Rohstoffe in der „Biersatzordnung“ 1493 fest.

Mit den verschiedenen Gesetzen wollte man neben den Vorschriften zur Produktion beispielsweise auch eine Bierpreishöhe regeln, damit die Menschen preiswertes und gut verträgliches Bier erhalten. Außerdem sollte die Gerste geschützt werden, da sie zur Brotzubereitung wichtig war.

Im Mittelalter mischten die Brauer ihr Bier mit verschiedensten Zutaten wie Binsenkraut, Stechapfel, Wurzeln oder sogar Ruß. So verstärkten sie nicht nur das Aussehen und den Geschmack, sondern es entstand auch eine besonders berauschende Wirkung. Manche machten auch grobe Fehler bei der Dosierung, wodurch es sogar Vergiftungen mit Todesfolge gab. Diese Fälle förderten die Entwicklung eines Gebots, mit dem Verbraucher geschützt werden sollten. So wurde 1516 eins der ältesten, nach wie vor gültigen Verbraucherschutzgesetze der Welt erlassen.

Wann wurde das Reinheitsgebot für deutsches Bier eingeführt?

In Ingolstadt wurde das Reinheitsgebot am 23. April 1516 vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. und seinem Bruder, dem Herzog Ludwig X., verkündet. In der Vorschrift zur Herstellung von Bier geht es um eine höhere Qualität des Bieres, welches damals Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung war. So sollte Bier nur aus Wasser, Hopfen und Malz bestehen. Damals kannte man Hefe und deren Wirkungsweise im Brauprozess noch nicht. Die Zutat wurde später ausdrücklich hinzugefügt.

Mit der Verordnung sollten drei Schutzziele verfolgt werden. So wollte die Obrigkeit die Menschen vor überzogenen Bierpreisen schützen. Da man Gerste und Weizen zur Brotherstellung benötigte, sollte die Bierproduktion auf diese Zutaten verzichten. Außerdem durften die Hersteller keine Zutaten hinzugefügen, die dem Bier zwar Würze, Vollmundigkeit und berauschende Wirkung verliehen, allerdings oftmals minderwertig und giftig waren.

Die in der bayrischen Landesordnung erlassene Brauvorschrift von 1516 bestand allerdings nicht lange. Bereits 1551 erlaubte ein herzoglicher Erlass, dass in bayrischem Bier auch Koriander und Lorbeer enthalten sein dürfen. Er verbot hingegen die Verwendung von Seidelbast und Bilsenkraut. Ab 1661 gab es auch eine bayrische Landesverordnung, laut der Brauer auch Salz, Wacholder und Kümmel bei der Produktion verwenden durften.

Das Reinheitsgebot im Wandel

Im Laufe der Zeit erweiterten die bayrischen Landesherren ihren Herrschaftsraum, wodurch das Reinheitsgebot auch für andere Landesteile an Bedeutung gewann. Aufgrund der hohen Qualität des bayrischen Biers schrieben auch andere Länder eine Einhaltung des Reinheitsgebots vor. Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 übernahmen auch andere Staaten solche Regeln. Durch das Reichsgesetz vom 7. Juni 1906 gab es das Reinheitsgebot nun auch in der Gesetzgebung für die Norddeutsche Biersteuergemeinschaft.

Nach dem Ersten Weltkrieg gründete sich die Weimarer Republik. Bayern machte seine Zugehörigkeit davon abhängig, dass das Reinheitsgebot auch weiterhin im gesamten Land gelten sollte. Wenige Jahre später, 1923, entstand das Deutsche Biersteuergesetz. Es regelte die Zutaten für Bier. Untergäriges Bier durfte die Zutaten Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser haben. Für obergäriges Bier durften Brauereien auch andere Malzsorten, Rohr-, Invert-, Rüben- und Stärkezucker sowie darauf hergestellte Farbstoffe nutzen. Für obergärige Einfachbiere waren Süßstoffe erlaubt.

Die Bierverordnungen nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg verankerte man das Reinheitsgebot am 14. März 1952 im Biersteuergesetz. Die Regelungen von 1923 wurden dabei neu erfasst. In Bayern galt hingegen das „absolute Reinheitsgebot“. Die Verwendung von Zucker und aus Zucker hergestellte Farbmittel waren bei der Zubereitung obergäriger Biere genauso wie andere Süßstoffe verboten. In der DDR regelte die TGL 7764 die zugelassenen Zutaten beim Brauen. Neben Wasser, Hopfen und Malz war es den Brauern erlaubt, Maisgrieß, Reisgrieß, Gerstenrohfrucht, Zucker, Pepsinkonzentrat, Milchsäure, Salz, Stärkecouleur, Natriumsacharin, Tannin, Ascorbinsäure und Kieselgel-Präparate zu nutzen.

Damals gab es das Verbot, nach dem ausländische Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurden, in Deutschland auch nicht als „Bier“ verkauft werden durften. Die EWG-Kommission klagte 1984 dagegen, da das gegen die Warenverkehrsfreiheit es EWG-Vertrages verstößt. Dem stimmte der Europäische Gerichtshof 1987 zu. So war eine Einhaltung des Reinheitsgebots nicht zwingend erforderlich im Sinne des Verbraucherschutzes und Kennzeichnungsregelungen reichten aus.

1993 wurden die Regelungen des alten Biersteuergesetzes zu Reinheitsgebot und Bierherstellung als sogenanntes „Vorläufiges Biergesetz“ beibehalten.

Das Reinheitsgebot heute

Seit 2005 regelt die Bierverordnung, was Hersteller als Bier bezeichnen dürfen. Die im Vorläufigen Biergesetz enthalten Herstellungsvorschriften übernahm man zum Großteil. Seitdem gibt es nur noch für die untergärige Bierherstellung in Deutschland sehr strenge Vorschriften. Aufgrund des Urteils von 1987 sind importierte Biere nicht an diese Regelungen gebunden. Auch Bier, welches für den Export produziert wird, oder „besondere Biere“ erhalten Ausnahmegenehmigungen.

„Bayrisches Bier“, „Münchner Bier“, „Kölsch“ und „Bremer Bier“ sind durch die Europäische Union als Teil vom „kulinarischen Erbe Europas“ geschützte geographische Angaben. Sie werden noch heute nach dem Reinheitsgebot hergestellt. In Deutschland gibt es zahlreiche verschiedene Biersorten, die Brauer über viele Jahrhunderte hinweg entwickelten. Dabei unterscheiden sich auch regionale Brauhandwerkstechniken. Diese weltweit einzigartige Vielfalt möchte man bewahren. Deshalb gab die EU dem deutschen Bier, welches nach dem Reinheitsgebot gebraut ist, einen besonderen Rang eines „traditionellen Lebensmittels“ und schützt dieses. Seit 1994 gibt es am 23. April jährlich den „Tag des Deutschen Bieres“.

 

Fazit: Was versteht man unter dem Reinheitsgebot?

Das deutsche Reinheitsgebot wurde 1516 vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. und seinem Bruder Herzog Ludwig X. in Ingolstadt erlassen. Darin heißt es, dass das Bier nur aus Hopfen, Gerste und Wasser bestehen darf. Dadurch erlangten Bayrische Biere eine große Qualität und andere Länder des Deutschen Reichs übernahmen die Vorschriften. Für die Herstellung von Weizenbier dürfen Brauer Weizen anstelle von Gerste verwenden.

Das Reinheitsgebot gilt als eine der ältesten Verbraucherschutzgesetze der Welt. Bis heute ist es ein wichtiges Qualitätsmerkmal für deutsches Bier und wird weltweit geschätzt.

 


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